Die Reisebegleiter/Tourguides sind selbstständig und erhalten für die Durchführung der Reisebetreuung eine Tagesgage vom Reiseveranstalter, über welchen die Reise gebucht wurde. Diese ist Bestandteil des Angebotes und im Reisepreis enthalten.

Die Abrechnung dieser wird direkt vom Reiseveranstalter/Vermittler mit dem Reisebegleiter abgewickelt. Eine Haftung jeglicher Art 

ist maximal auf die jeweilige Tagesgage beschränkt - jede weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Es gelten für alle Reiseteilnehmer, ebenso Reiseveranstalter/Vermittler folgende Bedingungen zum durchführen der Reise:

 

1.   

Fahrzeug                                                                                                                                                                                                                                                                                Bei Reise mit eigenem Fahrzeug ist der Fahrer dafür verantwortlich, das sich das von ihm gelenkte Fahrzeug in zu 100% technischem einwandfreiem und gesetzeskonformen Zustand befindet. Sollte aufgrund der Nichteinhaltung des beschriebenen Zustands es zu Verzögerungen oder Leistungserbringung kommen, kann der entsprechende Teilnehmer zum Ersatz eines eventuellen Schadens verpflichtet werden. (Z.B. - sichere Unterbringung des Fahrzeuges, Abschleppkosten, Bergungskosten, Behebung technischer Probleme etc. gehen zu Lasten des Telnehmers)

 

2. 

Lenkerberechtigung/Fahrzeugbeherrschung                                                                                                                                                                                                    Für das während der Tour benutzte Fahrzeug muss der Teilnehmer eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.                                              Sämtliche Änderungen hinsichtlich der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug etc.) sind dem Reiseveranstalter/Reisebegleiter unmittelbar mitzuteilen.

Ebenso bestätigt der Tourteilnehmer, über entsprechendes Fahrkönnen und Beherrschung des Fahrzeuges zu verfügen.                                 

Der Reisebleiter/Tourguide ist von einer weiteren Leistungserbringung oder Durchführung befreit, sollte sich herausstellen, das bei einem Tourteilnehmer keine entsprechende Fahrerlaubnis oder Fahrzeugbeherrschung vorhanden ist.

 

3. 

Haftung

 

3.1

Jeder Tourteilnehmer ist verplichtet, sich den jeweiligen Landes und Vehrkehrsgesetzen entsprechen zu verhalten.

Jeder Tourteilnehmer ist für sich selbst verantwortlich und verfügt über keinerlei Haftungsansprüche bei Strafmandaten, 

Unfallschäden, Verletzungen etc.

 

3.2

Der Reisebegleiter/Tourguide ist dazu berechtigt, Routenveränderungen vorzunehmen, Routen abzukürzen oder auszulassen.

Gründe dafür können Strassensperrungen, schlechte Fahrbahnzustände z.B. aufgrund von Witterungsbedingungen, schlechte Wetterbedingungen, technische Probleme an einem an der Tour beteiligten Fahrzeuge, nicht ausreichendes Fahrkönnen für einen bestimmten Streckenabschnitt etc. Der Reisebegleiter/Tourguidewird sich darum bemühen, den Charakter der Tour nicht zu verändern

und eine entsprechende Alternativroute anzubieten.

Der Reiseveranstalter oder/und Reisebegleiter/Tourguide trägt keine Verantwortung für Strassensperrungen, Schlechtwetterbedingungen etc. - dadurch ist jegliche Haftung ausgeschlossen, es besteht dadurch kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

 

3.3

Haftung des Reisebegleiters/Tourguides bei seinem Ausfall tritt nur ein, wenn diese durch grobes fahrlässiges Verhalten herbeigeführt wird. Haftungsausschluss des Reisebegleiters/Tourguide bei Krankheit, technischen Fahrzeugproblemen oder Unfall während des Tourverlaufs- außer die Ausfallursache liegt im fahrlässig herbeigeführtem Selbstverschulden.

Die Höhe der Tagesgage gilt als Beschränkung der Haftung. Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine weitere Haftung.

 

4.

Nichtbeanspruchung von Leistungen

Keinen Anspruch auf Leistungserstattung besteht, wenn der Tourteilnehmer Leistungen nicht in Anspruch nimmt, welche vom Reisebegleiter/Tourguide offeriert wurden und welche durchfürbar waren. 

 

5.

Bilderrechte

Der Teilnehmer erteilt dem Reiseveranstalter/Reisebegleiter/Tourguide das Recht, während der Tour gemachte Fotos oder Videos zur Verwendung für Werbezwecke zu veröffentlichen, z.b. auf Webseiten des Veranstalters oder des Reisebegleiters/Tourguides/Reisebtreuers

in den medialen Accounts ebendieser, ebenso auf Werbeplakaten bei Messen/Veranstaltungen/Ausstellungen.

Dieses Recht kann jederzeit vom Reiseteilnehmer schriftlich verweigert, eingeschränkt oder zurückgenommen werden.

Ansonsten gilt die Einwilligung als unbegrenzt.

 

6.

Datenschutz

Für die Durchführung der Reise erforderliche Daten, welche der Reisebegleiter/Tourguide vom Reiseveranstalter/Reisevermittler erhält, werden elektronisch gespeichert/verarbeitet und wenn es für die Reisedurchführung notwendig ist weitergegeben an Dritte, z.B. Hotels, Fährgesellschaften, Rettungskräfte o.ä.

Personenbezogene Daten des Tourteilnehmers weder nur für den Zeitraum gespeichert, welcher für das Erreichen des Speicherungszweckes notwendig ist oder von den europäischen Richtlinien oder einer anderen Gesetezgebung vorgeschrieben ist.

 

 

7.

Verantwortung des Tourteilnehmers

Der Reisebetreuer/Tourguide schlägt lediglich eine Route vor, welcher der Tourteilnehmer eigenverantwortlich folgen kann. Sollte es dem  Tourteilnehmer nicht möglich sein, aus welchen Gründen auch immer der vorgeschlagenen Route nicht zu folgen, so hat er eigenverantwortlich die Weiterfahrt abzubrechen und dieses dem Reisebegleiter bekanntzugeben. Insbesondere hat er den jeweilig herrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen auch seinen Fahrstil anzupassen.

 

Wir empfehlen, wichtige Dokumente/Wertsachen etc. nicht am oder im Fahrzeug mitzuführen, bei Stopps Helm/Bekleidungsstücke usw. sicher zu verwahren - es kann keine Haftung des Veranstalters, Reisebegleiters/Tourguides geltend gemacht werden.

Der Tourteilnehmer ist eigenverantwortlich für die sichere und entsprechende Beladung/Befestigung seines Gepäcks/Taschen etc. am Fahrzeug. Eine Haftung dafür ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Reiseveranstalter, Reisebegleiter/Tourguide haftet nicht für Diebstahl des Fahrzeuges oder Gegenständen, welche sich am oder im Fahrzeug befinden. Der Tourteilnehmer ist eigenverantwortlich für das gesicherte Abstellen des Fahrzeuges bezw. von Gegenstände jeglicher Art.

 

8.

Persönlicher Zustand/Suchtmittel/Medikamente

Voraussetzung für die Tour ist ein guter allgemeiner gesundheitlicher Zustand. Sollte ein Tourteilnehmer diese Voraussetzungen eindeutig erkennbar nicht erfüllen, behalten wir uns das Recht vor, diesen Teilnehmer von der Tour oder gewissen Abschnitten der Tour auszuschliessen. Dabei entsteht dem Reiseveranstalter, Reisebegleiters/Tourguides gegenüber kein Anspruch jeglicher Art.

 

Dem Tourteilnehmer ist es nicht gestattet, vor und während der Fahrzeit irgendwelche Medikamente oder Suchtmittel zu konsumieren, welche zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit oder Wahrnehmung führen können. Selbiges gilt auch für Beifahrer.